Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) der retail butlers GmbH für die Über­lassung von Software, die Bereit­stellung von SaaS-Leistungen sowie damit verbundene Beratungs-, Schulungs- und Support­leistungen rund um SUMWARE POS.

Stand: 23. Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Geschäfts­beziehungen zwischen der retail butlers GmbH, Fuchsweg 3/1, 5400 Hallein, Österreich (FN 487656 t, LG Salzburg), im Folgenden „Auftrag­nehmerin", und ihren Kunden (im Folgenden „Auftrag­geber") betreffend die Über­lassung von Software, Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS), Wartung, Support, Schulung und Beratung, insbesondere im Zusammen­hang mit dem Kassen­system SUMWARE POS.

1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegen­stehende oder ergänzende Geschäfts­bedingungen des Auftrag­gebers werden nicht Vertrags­bestand­teil, es sei denn, die Auftrag­nehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 Konsumenten­schutz­gesetz (KSchG) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sofern Verbraucher­geschäfte vorliegen, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärts­geschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig; in diesem Fall sind anders­lautende Klauseln dieser AGB nur insoweit anwendbar, als sie den zwingenden Verbraucher­schutz­vorschriften nicht widersprechen.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfts­beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Auftrag­nehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Preis­angaben auf der Website, in Broschüren oder anderen Werbe­materialien stellen keine verbindlichen Angebote im Rechts­sinn dar.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftrags­bestätigung der Auftrag­nehmerin oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Als Schrift­form gilt auch die Über­mittlung per E-Mail.

2.3. Kosten­voran­schläge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, entgeltlich (§ 1170a ABGB) und unverbindlich. Eine Überschreitung um bis zu 15 % gilt als genehmigt; bei darüber hinaus­gehenden Mehr­kosten verständigt die Auftrag­nehmerin den Auftrag­geber unverzüglich.

3. Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftrags­bestätigung, dem Angebot oder einer gesonderten Leistungs­beschreibung. Mündliche Neben­abreden bestehen nicht.

3.2. Die Auftrag­nehmerin ist berechtigt, sich zur Vertrags­erfüllung qualifizierter Sub­unternehmer zu bedienen. Eine Übertragung des gesamten Vertrags­verhältnisses auf Dritte bedarf der Zustimmung des Auftrag­gebers, sofern nicht ein Übergang im Rahmen einer Gesellschafts­umstrukturierung erfolgt.

3.3. SUMWARE POS wird, soweit nicht anders vereinbart, im Browser bzw. als Web-Applikation bereit­gestellt. Mindest­anforderungen an die Endgeräte und an die Internet­verbindung des Auftrag­gebers ergeben sich aus der jeweils gültigen technischen Dokumentation.

3.4. Erweiterungs­wünsche oder Änderungs­anforderungen des Auftrag­gebers („Change Requests") bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stunden­sätzen der Auftrag­nehmerin verrechnet.

4. Nutzungsrechte an Software

4.1. Die Auftrag­nehmerin räumt dem Auftrag­geber an SUMWARE POS und sonstiger überlassener Standard­software ein nicht­ausschließliches, nicht über­tragbares, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Vertrags­dauer befristetes Nutzungs­recht ein. Eine Unter­lizenzierung ist nicht zulässig.

4.2. Das Nutzungs­recht ist auf die vereinbarte Anzahl an Nutzern, Kassen­plätzen, Standorten oder Mandanten beschränkt. Eine Erweiterung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

4.3. Der Auftrag­geber ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurück­zuentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht durch zwingendes Gesetz (insbesondere §§ 40d, 40e UrhG) gestattet ist. Urheber­rechts­vermerke, Marken­zeichen und Lizenz­hinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

4.4. Alle Rechte an Quell­codes, Konzepten, Doku­mentationen, Grafiken und sonstigen Arbeits­ergebnissen verbleiben bei der Auftrag­nehmerin bzw. den jeweiligen Rechte­inhabern. Bei Individual­software wird, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, lediglich ein Werknutzungs­recht im Sinn der vorstehenden Absätze eingeräumt; eine Übertragung des Werk­nutzungs­rechts oder eine ausschließliche Lizenz erfolgt nicht.

5. SaaS-Leistungen, Verfügbarkeit & Wartung

5.1. Soweit Leistungen als Software-as-a-Service erbracht werden, schuldet die Auftrag­nehmerin die Bereit­stellung der jeweils aktuellen Version der Software über das Internet sowie eine angemessene Service-Verfügbarkeit.

5.2. Die Auftrag­nehmerin gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit des SaaS-Dienstes von 98 % im Jahres­mittel, gemessen am Übergabe­punkt des Rechen­zentrums. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungs­arbeiten sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Stör­ungen außerhalb der Einfluss­sphäre der Auftrag­nehmerin (insb. Internet­verbindung des Auftrag­gebers, Strom­ausfall, Drittan­bieter) oder Verschulden des Auftrag­gebers zurück­zuführen sind.

5.3. Geplante Wartungs­arbeiten werden, soweit möglich, in nutzungs­armen Zeiten durchgeführt und mit angemessener Vorlauf­zeit angekündigt.

5.4. Die Auftrag­nehmerin ist berechtigt, Funktions­umfang, Bedien­oberfläche und technische Realisierung weiter­zu­entwickeln, sofern der vertraglich geschuldete Gesamt­charakter der Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftrag­geber stellt der Auftrag­nehmerin alle für die Leistungs­erbringung erforderlichen Informationen, Daten und Mitwirkungs­handlungen recht­zeitig, voll­ständig und in der vereinbarten Form unentgeltlich zur Verfügung.

6.2. Der Auftrag­geber ist für die Recht­mäßig­keit und Richtig­keit der von ihm übermittelten Daten verantwortlich und verpflichtet sich, keine Inhalte zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

6.3. Der Auftrag­geber ist verpflichtet, Zugangs­daten geheim zu halten, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und die Auftrag­nehmerin im Fall des Verlusts oder eines vermuteten Missbrauchs unverzüglich zu informieren.

6.4. Der Auftrag­geber sorgt für eine geeignete System­umgebung (Hard­ware, Betriebs­system, Internet­verbindung, Browser, Drucker, ggf. Registrier­kassen-Hardware) sowie für regel­mäßige Daten­sicherungen, soweit die Daten­sicherung nicht vertraglich ausdrücklich der Auftrag­nehmerin übertragen wurde.

6.5. Erfüllt der Auftrag­geber seine Mitwirkungs­pflichten nicht oder nicht recht­zeitig, so verlängern sich vereinbarte Leistungs­fristen entsprechend. Daraus entstehende Mehr­aufwände werden nach Aufwand verrechnet.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Es gelten die in der Auftrags­bestätigung oder im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preis­angaben verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatz­steuer.

7.2. Laufende Entgelte (Lizenz-, SaaS-, Wartungs- oder Support­gebühren) werden im Voraus monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt, je nach Vereinbarung. Sonstige Leistungen werden nach Erbringung abgerechnet.

7.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalender­tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungs­verzug werden Verzugs­zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB für unternehmens­bezogene Geschäfte) verrechnet; gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Zinssatz nach § 1000 ABGB. Die Geltend­machung weiterer Schäden, insbesondere Mahn- und Inkasso­kosten, bleibt vorbehalten.

7.4. Bei Zahlungs­verzug ist die Auftrag­nehmerin berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nach­frist die Erbringung weiterer Leistungen einzustellen und die Zugänge zu den vertrags­gegen­ständlichen Diensten zu sperren. Vertraglich vereinbarte Entgelte bleiben hiervon unberührt.

7.5. Aufrechnung gegen Forderungen der Auftrag­nehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechts­kräftig festgestellten Gegen­forderungen zulässig. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

7.6. Die Auftrag­nehmerin ist berechtigt, laufende Entgelte einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertrags­abschluss, im Ausmaß der Veränderung des vom Statistischen Zentral­amt verlautbarten Verbraucher­preis­index (VPI) zu valorisieren. Schwankungen bis 3 % bleiben unberücksichtigt.

8. Lieferung, Leistungstermine, Annahme

8.1. Liefer- und Leistungs­termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fix­termine vereinbart wurden.

8.2. Bei vereinbarten Teil­leistungen ist die Auftrag­nehmerin zu Teil­lieferungen und Teil­abrechnungen berechtigt.

8.3. Vom Auftrag­geber gewünschte nach­trägliche Änderungen oder Erweiterungen verlängern die Liefer­frist angemessen.

9. Gewährleistung

9.1. Die Auftrag­nehmerin gewährleistet, dass die überlassene Software bei bestimmungs­gemäßer Verwendung im Wesentlichen den in der jeweiligen Leistungs­beschreibung dokumentierten Funktionen entspricht. Eine Eignung für einen bestimmten, vom Standard abweichenden Verwendungs­zweck wird nur dann gewährleistet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9.2. Die Gewährleistungs­frist beträgt im unternehmens­bezogenen Geschäfts­verkehr sechs Monate ab Übergabe bzw. Bereit­stellung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungs­frist von zwei Jahren.

9.3. Der Auftrag­geber, der Unternehmer ist, hat erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werk­tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit zu rügen.

9.4. Gewährleistungs­ansprüche umfassen primär das Recht auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Verbesserung oder der Austausch fehl, kann der Auftrag­geber Preis­minderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung verlangen.

9.5. Keine Mängel sind Fehler, die auf unsach­gemäße Behandlung, Eingriffe des Auftrag­gebers oder Dritter, ungeeignete System­umgebung, höhere Gewalt oder die Verwendung mit nicht freigegebener Hard- oder Software zurück­zuführen sind. Die Vermutungs­regelung des § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern aus­geschlossen.

9.6. Bei SaaS-Leistungen ist die Auftrag­nehmerin verpflichtet, gemeldete Mängel im Rahmen der vereinbarten Service-Level­s innerhalb angemessener Frist zu beheben.

10. Haftung

10.1. Die Auftrag­nehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässig­keit. Für leichte Fahrlässig­keit haftet die Auftrag­nehmerin gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinal­pflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertrags­typischen, vorher­sehbaren Schaden begrenzt.

10.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangel­folge­schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässig­keit vorliegt.

10.3. Die Gesamt­haftung der Auftrag­nehmerin aus dem Vertrags­verhältnis ist gegenüber Unternehmern pro Schadens­ereignis auf das im jeweils vorangegangenen Vertrags­jahr für die betroffene Leistung tatsächlich vereinnahmte Entgelt begrenzt.

10.4. Die Haftungs­beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkt­haftungs­gesetz sowie nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen­stehen.

10.5. Schaden­ersatz­ansprüche von Unternehmern verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Verhalten.

10.6. Der Auftrag­geber ist verpflichtet, eine angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Daten­sicherung durchzuführen. Im Schadens­fall haftet die Auftrag­nehmerin nur für jenen Aufwand, der zur Wieder­herstellung der Daten aus ord­nungs­gemäß erstellten Sicherungs­kopien erforderlich ist.

11. Datenschutz

11.1. Beide Vertrags­parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) und des Datenschutz­gesetzes (DSG).

11.2. Verarbeitet die Auftrag­nehmerin im Rahmen der Vertrags­erfüllung personen­bezogene Daten im Auftrag des Auftrag­gebers, schließen die Parteien eine gesonderte Auftrags­verarbeitungs­vereinbarung gemäß Art 28 DSGVO ab.

11.3. Nähere Informationen zur Verarbeitung personen­bezogener Daten durch die Auftrag­nehmerin als Verantwortliche finden sich in der Datenschutz­erklärung.

12. Geheimhaltung

12.1. Die Vertrags­parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäfts­beziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln, ausschließlich für Zwecke der Vertrags­erfüllung zu verwenden und nicht an Dritte weiter­zu­geben.

12.2. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren oder ihr von dritter, zur Weiter­gabe berechtigter Seite zugänglich gemacht wurden, sowie Informationen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offen­gelegt werden müssen.

12.3. Die Auftrag­nehmerin darf den Auftrag­geber zu Referenz­zwecken (Namens­nennung, Logo, Kurz­beschreibung des Projekts) nennen, sofern der Auftrag­geber nicht schriftlich widerspricht.

13. Vertragsdauer und Kündigung

13.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Dauer­schuld­verhältnisse (insbesondere SaaS- und Wartungs­verträge) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

13.2. Verträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungs­frist von drei Monaten zum Ende eines Vertrags­jahres ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

13.3. Das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei (a) Zahlungs­verzug des Auftrag­gebers von mehr als 30 Tagen nach Mahnung, (b) erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten, die trotz Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht behoben wird, oder (c) Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens über das Vermögen einer Vertrags­partei bzw. Abweisung mangels kosten­deckenden Vermögens.

13.4. Kündigungen bedürfen der Schrift­form. Als Schrift­form gilt auch die Über­mittlung per E-Mail.

13.5. Nach Vertrags­ende stellt die Auftrag­nehmerin dem Auftrag­geber innerhalb von 30 Tagen seine Daten in einem gängigen, maschinen­lesbaren Format zur Verfügung. Danach ist die Auftrag­nehmerin berechtigt und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs­fristen verpflichtet, die Daten zu löschen.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der Auftrag­nehmerin die Leistungs­erbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Krieg, Aufruhr, Natur­katastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, weit­räumige Strom- oder Internet­ausfälle sowie Störungen bei Vor­lieferanten und Cloud-Providern), berechtigen die Auftrag­nehmerin, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurück­zutreten, ohne dass dadurch Schaden­ersatz­ansprüche entstehen.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

15.1. Verbrauchern im Sinn des KSchG steht bei im Fern­absatz oder außerhalb von Geschäfts­räumen geschlossenen Verträgen ein Rücktritts­recht nach den Bestimmungen des FAGG zu. Die Rücktritts­frist beträgt 14 Tage ab Vertrags­abschluss.

15.2. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Daten­träger geliefert werden, sowie bei der Erbringung von Dienst­leistungen erlischt das Rücktritts­recht vorzeitig, wenn der Verbraucher dem Beginn der Vertrags­erfüllung vor Ablauf der Rücktritts­frist ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Rücktritts­rechts bestätigt hat.

15.3. Der Rücktritt ist formfrei möglich; eine schriftliche Erklärung an office@retail-butlers.at ist ausreichend.

16. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit­beilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Die Auftrag­nehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs­normen des Internationalen Privat­rechts und des UN-Kauf­rechts (CISG).

17.2. Erfüllungs­ort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftrag­nehmerin in Hallein.

17.3. Als ausschließlicher Gerichts­stand für alle Streitig­keiten aus oder im Zusammen­hang mit diesem Vertrag wird das für 5400 Hallein sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.

17.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schrift­form. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftform­erfordernis selbst.

17.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.6. Die Auftrag­nehmerin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftrag­geber spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksam­werden in Text­form mitgeteilt. Wider­spricht der Auftrag­geber den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechts­folge wird der Auftrag­geber in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

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